Musiklizenzen für Internetvideos

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Grundsätzliches

Wer Filme macht, braucht Musik. Musik erzeugt und unterstreicht Stimmungen, verbindet Sequenzen, kommentiert Handlungen. Meist tut sie das unbewusst, aber umso wirksamer. Doch die wenigsten Filmemacher sind auch Liedermacher, die wenigsten Videokünstler sind Komponisten. Also greifen diejenigen, die sich keinen eigenen Komponisten leisten können, auf bereits bestehende Musik zurück.

Das ist kein Problem, solange die Filme bzw. Videos den heimischen Fernseher nicht verlassen. Doch wer sie auf DVD oder im Internet veröffentlichen will, muss einiges beachten.Denn das Recht, diese Musik zu verwenden, sie also zu „verwerten“, besitzen deren Komponisten sowie die Musiker, von denen die Aufnahme stammen – oder die Agentur, die diese Rechte für sie verwaltet. Eine wichtige Unterscheidung: Das Urheberrecht hat immer der Autor, Komponist oder ausführende Künstler – er kann entscheiden, ob sein Werk für einen bestimmten Zweck überhaupt benutzt werden darf! Das Verwertungsrecht dagegen können Künstler auch an Verlage oder andere Einrichtungen abgeben, die es dann – meist kostenpflichtig – für bestimmte Zwecke lizenzieren.

Das Verwertungsrecht (das englische „copyright“ meint übrigens nicht exakt das selbe!) wird in Deutschland zur Zeit fast immer von der GEMA verwaltet. Weil sie hierzulande dabei praktisch das Monopol besitzt, gibt es eine sogenannte „GEMA-Vermutung“. Das bedeutet, dass man jede Verwendung öffentlich eingesetzter Musik bei der GEMA melden muss, da davon auszugehen ist, dass sie Künstler vertritt, deren Musik verwendet wurde.
Wer also solche Musik in seinem Video verwenden möchte, muss dazu vorher die Erlaubnis des Urhebers einholen und die Verwertungsrechte bei der GEMA klären. Man sollte nicht unterschätzen, dass es durchaus Fälle gibt, in denen Komponisten einer Verwendung ihrer Musik für bestimmte Zwecke nicht zustimmen.

GEMA-Lizenz

Hat man die Genehmigung erhalten oder kostenpflichtig erworben, müssen noch die Nutzungsrechte abgegolten werden. Der erste Anlaufpunkt ist dabei die Suche des richtigen Tarifs.
Wer plant, seinen Film auf DVD zu veröffentlichen, findet hier die Informationen zum passenden Tarif.
Wer hingegen „YouTube“ in die Tarifsuche eingibt, wird keinen Treffer erhalten. Gibt man „YouTube“ in der Webseitensuche der GEMA ein, findet man ausschließlich Pressemeldungen und Neuigkeiten zum Rechtsstreit zwischen GEMA und YouTube. Auch wenn die GEMA auf ihren eigenen Seiten schreibt, dass dieser Rechtsstreit „für die YouTube-Nutzer bislang noch keine Bedeutung“ habe, kann man derzeit nur davon abraten, gemapflichtige Musik für Videos zu verwenden, denn in einer Art vorauseilendem Gehorsam sperrt YouTube automatisch alle Videos, in denen möglicherweise gemapflichtige Musik verwendet wird.
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Die einzige Möglichkeit, dies zu umgehen, ist der Erwerb einer Lizenz nach dem Tarif VR-W I.
Bei nicht-kommerziellen Videoclips, mit denen kein Gewinn erzielt wird, kostet die Verwendung als Hintergrundmusik nach diesem Tarif zur Zeit 73,60 € pro 120.000 Zugriffe im Jahr. Soll das Video neben YouTube auch im Web-TV gezeigt werden, gibt es dafür einen weiteren Tarif.

Alles in allem ist die Sachlage hoch kompliziert, teilweise gar nicht geregelt und in jeden Fall ausgesprochen unübersichtlich, wenn man beliebige Musik in einem Internetvideo verwenden will.

GEMA-freie Musik

Da legt sich nahe, auf sogenannte „GEMA-freie“ Musik zurückzugreifen. Wikipedia schreibt dazu:

GEMA-freie Musik ist zum einen Musik, für deren Nutzung keine Lizenzgebühren an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) anfallen. Zum anderen ist ein Werk auch dann GEMA-frei, wenn das Urheberrecht erloschen ist. Das ist dann der Fall, wenn der Komponist länger als 70 Jahre tot ist und somit die Schutzfrist abgelaufen ist (§ 64 UrhG). Wird jedoch das Werk eines Komponisten bearbeitet, der schon 70 Jahre tot ist, und die Bearbeitung veröffentlicht, fällt für die Nutzung des bearbeiteten „GEMA-freien Werkes“ eine GEMA-Gebühr an, wenn der Bearbeiter Mitglied der GEMA ist.

Wer Filme mit Musik untermalen möchte, um diese öffentlich zu präsentieren oder gewerblich zu nutzen, ohne GEMA-Gebühren entrichten zu müssen, kann sogenannte GEMA-freie Musik von Komponisten einsetzen, die keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft wie etwa der GEMA geschlossen haben. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt dann direkt durch den Komponisten und sind nach Art und Umfang frei verhandelbar.

Es gibt kommerzielle Anbieter von sog. Production Music, die hierfür GEMA-freie Musik anbieten. Diese verlagsähnlichen Unternehmen räumen den Kunden (Nutzern) in der Regel ein einfaches Recht ein, das zur öffentlichen und gewerblichen Nutzung eines fertig produzierten Musiktitels berechtigt. Ob für die Nutzung des produzierten Titels auch die GVL-Rechte geklärt sind, sollte der Nutzer sich von den Anbietern von GEMA-freier Musik unbedingt bestätigen lassen.

Anbieter solcher „Production Music“ sind zum Beispiel:

www.soundtaxi.net
www.proudmusiclibrary.com
www.bigtrax.de
www.massivetracks.net
www.ende.tv (bietet auch kostenfreie Musik an!)

Für die Verwendung solcher Musik für den jeweils genau definierten Zweck bezahlt man in der Regel einmalig Lizenzgebühren im mittleren zwei- oder niedrigen dreistelligen Bereich.

GEMA-freie Musik darf nicht mit Royalty Free Music verwechselt werden. Royalty free können auch Werke eines Komponisten sein, der Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. Royalty free bedeutet, dass die Verlagsrechte (Sync-Recht, Werkverbindungsrecht, (Film-)Herstellungsrecht) und vor allem die Leistungsschutzrechte an den fertigen Produktionen bereits geklärt sind. Sind diese Werke jedoch bei einer Verwertungsgesellschaft registriert, müssen für diese Titel auch GEMA-Gebühren gezahlt werden.

Creative Commons

Creative Commons (abgekürzt CC; englisch für schöpferisches Gemeingut, Kreativallmende) ist eine gemeinnützige Organisation, die 2001 gegründet wurde. Sie veröffentlicht verschiedene Standard-Lizenzverträge, mit denen ein Autor der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann. Diese Lizenzen sind nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke anwendbar, die unter das Urheberrecht fallen, zum Beispiel Texte, Bilder, Musikstücke, Videoclips, usw. Auf diese Weise entstehen Freie Inhalte.

Entgegen einem häufigen Missverständnis ist Creative Commons nicht der Name einer einzigen Lizenz. Die verschiedenen Lizenzen von Creative Commons weisen vielmehr große Unterschiede auf. Einige CC-Lizenzen schränken die Nutzung relativ stark ein, andere wiederum sorgen dafür, dass auf das Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird. Veröffentlicht jemand beispielsweise ein Werk unter der Lizenz CC-BY-SA, dann erlaubt er die Nutzung durch andere Menschen, aber der Urheber sowie die betreffende Lizenz müssen angegeben werden.

Nähere Informationen zu diesen Lizenzmodellen gibt es hier.

Man unterscheidet aktuell (nach der Version 3.0) sechs verschiedene CC-Lizenzen:

Namensnennung („by“)
Namensnennung-KeineBearbeitung („by-nd“)
Namensnennung-NichtKommerziell („by-nc“)
Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung („by-nc-nd“)
Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen („by-nc-sa“)
Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen („by-sa“)

Wie man auf den ersten Blick sieht, ist allen Lizenzen die Notwendigkeit, den Autor eines Werks (d.h. Komponist und ggf. Texter eines Musikstückes) zu benennen, gemeinsam. Die Art und Weise hingegen, in der das erfolgen kann, unterscheidet sich je nach Art des Werkes.

Bei der Verwendung von CC-Musik als Hintergrundmusik eines Videos kann das z.B. im Abspann so aussehen:

„Motion Sample“ von Craig Johnson, verfügbar unter http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/

oder

„Motion Sample“ (Craig Johnson), lizensiert als CC BY-SA 3.0

Musik unter der Creative Commons-Lizenz findet man z.B. auf den folgenden Seiten:

audionautix.com
ccmixter.org
freemusicarchive.org
jamendo.com
magnatune.com
beatpick.com
opsound.org
audiofarm.org
incompetech.com/

Wichtig zu wissen: Auch bei einer „nc“ (nicht kommerziellen) CC-Lizenz können Fallen stecken, wenn in irgendeiner Weise doch Geld bei der Produktion des Videos geflossen ist. Interessante Hintergründe dazu gibt es z.B. in diesem Podcast.

Alternativen

Noch zwei alternative Möglichkeiten sollen hier kurz angesprochen werden: YouTube-eigene, lizenzfreie Musik und Eigenkompositionen.

Schon länger bietet YouTube im „Edit-Modus“ des Videomanagers eines Channels die Möglichkeit an, lizenzfreie Musik zu verwenden.
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Bisher war es aber nur möglich, damit online bereits hochgeladene Videos zu vertonen.
Seit kurzem gibt es nun die „YouTube Audio Library„, die auch den Download der Musikstücke ermöglicht, um sie in einem Schittprogramm zu verwenden.
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That’s why we’re launching the the YouTube Audio Library today. Any YouTube creator now has access to more than 150 royalty-free instrumental tracks you can use for free, forever, for any creative purpose (not just YouTube videos). You’ll find a link to the library in your video manager and you can browse the tracks by mood, genre, instrument and duration. The tracks can be downloaded as 320 Kbps MP3 files.

YouTube erlaubt also sogar die Verwendung der Musik außerhalb der Plattform, was ziemlich gut ist. Besonders dann, wenn sich das Angebot einmal ausweitet.

Und schließlich noch ein Blick auf die Alternative, selbst Musik zu schreiben. Mit den gängigen Sequenzern wie Logic oder Garageband von Apple zum Beispiel geht das mittlerweile extrem leicht. Um Hintergrundmusik zu erstellen, sind diese Programme ideal und führen kaum zu rechtlichen Problemen. Apple betont das in seinen Lizenzbedingungen sogar ausdrücklich:

„Title and intellectual property rights in and to any content displayed by or accessed through the Apple Software to the respective content owner. Such content may be protected by copyright or other intellectual property laws and treaties, and may be subject to terms of use of the third party providing such content. Except as otherwise provided, you may use the Apple and third party audio file content (including, but not limited to, the Apple Loops, built-in sound files, samples and impulse responses) (collectively the “Sample Content”), contained in or otherwise included with the Apple Software, on a royalty-free basis, to create your own original soundtracks for your film, video and audio projects. You may broadcast and/or distribute your own soundtracks that were created using the Sample Content, however, individual Apple loops, audio files, sound settings, samples and impulse responses may not be commercially or otherwise distributed on a standalone basis, nor may they be repackaged in whole or in part as audio samples, sound files, sound effects or music beds.“

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Michael

There are 2 comments. Add yours

  1. 29th September 2013 | Prof. Andreas Büsch says: Antworten
    Der Musiker Moby macht seit Jahren eine Reihe von Stücken und Loops für nicht-kommerzielle Filmemacher kostenfrei zugänglich. Allerdings behält er (bzw. sein Büro) sich eine Prüfung des Nutzungswunsches vor - für studentische Projekte haben wir die aber immer bekommen. http://www.mobygratis.com/
  2. Pingback: Sende-Zeit » Linktipp: Musiklizenzen für Internetvideos 4. Oktober 2013

    […] Wer selbstgemachte und mit Musik unterlegte Filme oder Slideshows im Internet (z.B. auf Youtube) oder auf DVD veröffentlichen will, muss sich um die Verwertungsrechte für die verwendete Musik kümmern. Zu diesem Thema gibt Michael Hertl von der kath. Fernseharbeit in Frankfurt (kirche.tv) in seinem Blog mediario.de nützliche Hinweise. Wer einen Clip über die letzte Ferienfreizeit oder das Pfarrfest publizieren will, kann sich hier informieren. […]

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